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Sekundarstufe II

Sekundarstufe II

BELL ist Staunen, was Schüler in der Abiturstufe an wissenschaftlichen Leistungen schon erbringen!

Was ist eine BELL?

Die Besondere Lernleistung ist die anspruchsvollste schulische Form einer komplexen Leistung. Sie stellt eine umfassende, schriftliche Auseinandersetzung mit einem fächerübergreifenden Thema in einem zusammenhängenden Text dar und soll eigenständiges, forschendes, wissenschaftliches Arbeiten graduell nachweisen. Der Arbeitsaufwand soll dem Umfang eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen (pauschal 60 Stunden).

Laut Handreichung kann eine BELL ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen geförderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem internationalen Leistungswettbewerb oder eine umfangreiche Arbeit mit wissenschaftspropädeutischem Anspruch oder die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums sein.

Hier geht es zum Download des offiziellen BELL-Informationspapiers des SMK.

Wie gelangt man zu einer BELL?

In der Regel suchen sich Schülerinnen und Schüler das Thema selbst. Wichtigste Voraussetzung für den Erfolg ist das Interesse am Thema. Deshalb sollte jede/jeder ein Thema wählen, das persönlich bedeutsam ist und bei dessen Bearbeitung das Lösen von Problemen Freude bereiten wird.

Bevor man mit der konkreten Arbeit beginnt, muss eine geeignete Fachlehrperson gefunden werden, die bereit ist, seine BELL zu betreuen. Die Schülerin oder der Schüler sucht sich gegebenenfalls auch eine externe Betreuungsperson, die die Arbeit allerdings nicht bewerten darf.

Es ist unter Umständen auch möglich, die in der 10. Jahrgangsstufe erarbeitete Komplexe Leistung (KoL) als BELL weiterzuführen. Ob das bearbeitete Thema dafür geeignet ist, entscheidet die schulische Betreuungslehrkraft. Hier bedarf es klarer Festlegungen, welche Teile der Arbeit in der 10. Jahrgangsstufe in welcher Form bereits fertig zu erstellen sind und welche Teile hinzukommen werden. Die entsprechende Komplexe Leistung wird in der 10. Klasse dann in der Regel ausschließlich mit einem Worturteil bewertet. Die Anfertigung einer BELL ist in diesem Fall bereits vor dem offiziellen Abgabetermin der KoL mit dem schulischen Formular bei der Schulleitung zu beantragen.

Zeitplan und Form

Kurshalbjahr 11/1 (noch vor Weihnachten):  Themenfindung, Gliederung, Finden einer schulischen Betreuungsperson, Abgabe des Antrags und dessen Bestätigung durch die Schulleitung.

Kurshalbjahr 11/2: Kernzeit der Erstellung der BELL, das Konzept sollte im Wesentlichen fertig sein. Die Entscheidung über die Einbringung in die Abiturprüfung sollte klar sein. Die Entscheidung über ein in der 12. Jahrgangsstufe abzuwählendes Fach wird der Oberstufenberaterin mitgeteilt und von dieser bestätigt.

Kurshalbjahr 12/1: Zu Beginn wird die Entscheidung über die Einbringung der BELL und die Anrechnung als 5. Prüfungsfach endgültig getroffen. Zum Ende des Kurshalbjahres Abgabe der fertigen BELL in zwei gebundenen Exemplaren (zentral festgelegter Termin). Die Form entspricht der Form einer Facharbeit.

Kurshalbjahr 12/2: Kolloquium zur BELL im Rahmen der mündlichen Prüfungen.

Achtung: Schülerinnen/Schüler der vertieften sprachlichen Ausbildung dürfen bereits in der 11. Jahrgangsstufe ein Fach abwählen. Soll dies geschehen, muss bereits am Ende der 10. Jahrgangsstufe der Antrag bei der Oberstufenberaterin gestellt und die Entscheidung gefällt werden.

Vereinbarungen

Die angesprochene Fachlehrperson muss Kompetenz bezüglich des gewählten Themas besitzen. Die Betreuung liegt in ihrem Ermessen, gegebenenfalls kann sie die Betreuung der BELL ablehnen.

Die Fachlehrperson bespricht im Anfangsstadium mit der Schülerin/dem Schüler ausführlich die Art der Bewertung. Es wird festgelegt, ob ein praktischer Teil eigenständiger Bestandteil der Bewertung sein wird (Bewertung schriftlicher Teil:praktischer Teil:Kolloquium ist dann 1:1:1, ansonsten schriftlicher Teil: Kolloquium 2:1)

Problem: Ein praktischer Teil ist oft in einer BELL enthalten, muss aber nicht als eigenständig anerkannt werden. In der Handreichung werden mögliche Beispiele für eigenständige praktische Teile genannt: z.B. eigenständig erarbeitete künstlerische Ergebnisse, Versuchsreihen, Simulationen, Modelle, Computerprogramme, Aufgabenlösungen in Leistungswettbewerben.

Bewertung

Die schulische Betreuungslehrkraft korrigiert zuerst. Die zweitkorrigierende Lehrkraft der Schule wird von der Schulleitung bestimmt. Eine mögliche externe Betreuungsperson erstellt in der Regel ein Gutachten ohne Bewertung, welches den beiden schulischen Korrigierenden zugänglich gemacht wird.

Beide Korrigierenden erstellen jeweils ein Gutachten (gegebenenfalls unter Einbeziehung des externen Gutachtens) mit abschließender Bewertung.

Die Bewertungsvorschläge für Komplexe Lesitungen in den einzelnen Fächern sind oft auch für den schriftlichen Teil einer BELL geeignet. Wegen der Vielfalt der Besonderen Lernleistungen gibt es aber auch verschiedene Herangehensweisen für deren Bewertung.

Bewertungsgrundlagen für den schriftlichen Teil sind u. a.:

Sachkompetenzen:
  • Fachliche Richtigkeit
  • Systematische Problemlösung, Wert und Umfang der Argumente
  • Konzentration auf das Wesentliche, Fachsprache und logische Nachvollziehbarkeit
  • Originalität, Kreativität, Selbständigkeit und Problemorientierung    
  • Gesamtwertung und Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse
Methodenkompetenzen   
  • Reflexion der Methoden und Lösungen – insbesondere bei mehreren möglichen Varianten    
  • Qualität und Umfang der Recherchen sowie Datenauswertung
  • Exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses    
Formalkompetenzen   
  • Einhalten der Form- und Ordnungskriterien (Quellen, Gliederung, Rechtschreibung/Grammatik,  Übersichten, Einbeziehung der Literatur)
Prozessorientierte Aspekte
  • Anstrengungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Methodenbewusstsein
  • Zuverlässigkeit, Konfliktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit
Bewertungsgrundlagen eines praktischen Teils sind u. a.:
  • Originalität
  • Eigenständigkeit
  • Ganzheitlichkeit
  • Einfallsreichtum
  • Ästhetik
  • fachliche Aspekte
Bewertungsgrundlagen des Kolloquiums sind u. a.:
  • Umfang des Wissens und Könnens
  • Argumentationssicherheit
  • Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen
  • Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik
  • Sicherheit und Schauwert der Präsentation
  • Thesenpapier

Formular zur Beantragung einer Besonderen Lernleistung

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Elternbrief zum Kursangebot Vorbereitung Cambridge Certificate C1 (CAE)

Klausurpläne sind ausschließlich im LernSax zu finden.

Die Elternabende für die Jahrgangsstufe 10 zur gymnasialen Oberstufe mit allen notwendigen Informationen zur Kurswahl und Belegpflicht finden voraussichtlich am 22.10.2025 um 18.00 Uhr in der Aula statt. Gesonderte Einladungen erfolgen über die Klassenleitungen.

Teil 1: 18.00 Uhr bis etwa 19.30 Uhr für alle Bildungsgänge mit allgemeinen Informationen zur Oberstufe und zur Gesamtqualifikation Abitur

Teil 2: 19.30 Uhr bis etwa 20.30 Uhr für die vertieften Bildungsgänge (Klassen 10.1 und 10.4) mit spezifischen Informationen zum vertieft sprachlichen und zum Abibac-Bildungsgang

Die Teilnahme aller Schülerinnen/Schüler der Jg. 10 und jeweils einem Elternteil wird erbeten.

Abgabetermin für die Belegpläne ist der 11.12.2025. Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die Obertufenberaterin.