Schulsozialarbeit
Rechtliche Grundlage der Schulsozialarbeit:
„Schulsozialarbeit unterstützt gemäß § 1 Abs. 3 SGB VIII junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Gemäß § 13 SGB VIII finden insbesondere Kinder und Jugendliche mit sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung einschließlich junger Menschen, deren Schullaufbahn und Schulerfolg zu scheitern droht, besondere Beachtung und Aufmerksamkeit.“
Das Hauptziel von Schulsozialarbeit ist es hierbei, die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im schulischen, sozialen und emotionalen Bereich zu fördern und ihre Persönlichkeit in einer sich verändernden Welt zu stärken. Ein weiterer Fokus unserer Arbeit liegt auf der Förderung eines positiven Schul- und Klassenklimas. Schulsozialarbeit ist ein – im Sächsischen Schulgesetz verankertes – freiwilliges, vertrauliches und kostenloses Angebot für alle Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte der Schule.
Angebote der Schulsozialarbeit
Information & Beratung:
Individuelle Beratung & Unterstützung für Schüler:innen, Eltern & Lehrkräfte in allen Schul- und Lebensfragen
Vermittlung in weiterführende Unterstützungsangebote (z.B. Beratungsstellen, Fachärzte)
Begleitung bei Ämtergängen, Arztbesuchen, Helferkonferenzen etc.
Konfliktlösung & Streitschlichtung
Projekt- und Gruppenarbeit
Planung & Organisation von Präventionsprojekten in allen Klassen
Durchführung individueller Gruppenangebote (z.B. soziales Lernen)
Förderung von Mitbestimmung & Eigeninitiative
Vernetzung & Kooperation:
Kooperation mit verschiedensten Netzwerkpartnern, Ämtern & Institutionen stadtweit
Teilnahme am trägerübergreifenden Arbeitskreis Schulsozialarbeit
Mitarbeit im Planungsraum-Arbeitskreis Mitte/Süd der Stadt Leipzig
Kooperation im Rahmen des deutsch-französischen Bildungszentrums der Stadt Leipzig
Link zur Schulsozialarbeit der Diakonie Leipzig:
https://www.diakonie-leipzig.de/familien-_und_jugendhilfe_schulsozialarbeit_de.html